ärztliche Kunstfehler
Arzt-/Spitalshaftung & Patientenrechte

 Im medizinischen Bereich vertrete ich arzt- und spitals- sowie auch patientenseitig. Ich konnte mir daher über die Jahre reichhaltige Erfahrung und Wissen der Durchsetzungs-bzw Abwehrpraxis beider Seiten aneignen.

Genau zu hinterfragen sind neben den Folgen des Behandlungsfehlers (Verunstaltung, Schmerzen, sonstige Einschränkungen, Spät- und Dauerfolgen, Heilkosten, Pflege- Betreuungskosten etc) auch die erfolgte Patientenaufklärung, die Dokumentation der Krankengeschichte und auf welcher Vertragsgrundlage der Arzt tätig wurde (Belegarzt, Konsiliararzt, Turnusarzt). Gerade nach der Vertragsbasis entscheidet, ob der Spitalsträger oder der Arzt unmittelbar Haftender ist.

Ich stehe Ihnen gerne im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich zur Verfolgung Ihrer Rechte zur Verfügung.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin +43 1 36 111 00.