Honorar

Das Honorar des Rechtsanwaltes ist grundsätzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und
in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) geregelt.

Die Höhe des Honorars richtet sich einerseits nach dem Aufwand (Art und Anzahl der Leistungen
sowie Dauer der Tätigkeit, z.B. Verrichtung von Verhandlungen und Verfassung von Schriftsätzen),
andererseits nach dem Streitwert als Bemessungsgrundlage. Dies ist entweder der Geldwert der Forderung
oder bei nicht unmittelbar auf Geld gerichteten Forderungen der Wert der Bedeutung der Sache.

Alternativ zu dieser gesetzlich normierten Abrechnung können aber auch Pauschalhonorare oder eine
Abrechnung nach Stundensätzen vereinbart werden. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
wird nach Bestätigung der Kostendeckung direkt mit dieser verrechnet.

Ich bin Partneranwältin namhafter Rechtsschutzversicherer.
Kosten für eine Erstberatung – sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht – EUR 160,– (inkl. EUR 26,67– an USt), [max. 30 min].

Im Rahmen dieses Beratungstermins werden Ihre Fragen nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus
strategischer und ökonomischer Sicht behandelt.

Bankverbindung
Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien
IBAN: AT65 3200 0000 1233 6731
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